, Ess Christian

Bundesrat vereinfacht Familienverfahrensrecht

Schnellere Konfliktdeeskalation durch rasche und einfache Verfahren Einvernehmliche Konfliktlösung stärkt die Beziehung zwischen Eltern und Kindern

Was wir seit langer Zeit fordern, ist erfreulicherweise bis zum Bundesrat gelangt!

Nicht in jedem Fall und nicht in jedem Kanton ist im Falle einer Trennung der Eltern die gleiche Stelle zuständig. Dies will der Bundesrat für die ganze Schweiz vereinheitlichen. Er plant die Revision des Familienverfahrensrechts, was Ende 2026 in die Vernehmlassung gehen soll.

Sind bei einer Trennung oder einer Scheidung Kinder involviert, müssen die zuständigen Behörden deren Belange regeln. Der Bundesrat kommt im Bericht vom 06. Juni 2025 zum Schluss, dass die Zuständigkeiten zur Regelung der Kinderbelange vereinheitlicht und das Verfahren vereinfacht werden sollen. Der Bericht stützt sich auf Erkenntnisse aus der Wissenschaft sowie auf eine Umfrage in der Praxis.Gerade weil sich die Formen des Familienlebens stark verändert haben, erachtet der Bundesrat eine Anpassung des Familienverfahrensrechts als notwendig. Die entsprechende Vernehmlassung wird voraussichtlich Ende2026 eröffnet.

Für die ganze Medienmitteilung folgenden Link anklicken:

news.admin.ch/de/newnsb/0aJ5HJnX18gdYSDqfMAH7

Ich freue mich unglaublich über diesen Erfolg aller Betroffenenorganisationen.

Präsident Christian Ess