, Scheidegger Jürg

Vaterschaftstest als Pflicht

Unser Parlament tritt die Gleichheit vor dem Gesetz mit Füssen. Wenn ein Vater nur Vorbereitungen trifft um die Vaterschaft abzukären, soll er nach der ständerätlichen Kommission bereits bestraft werden. Die Mutter darf den Test jederzeit straflos durchführen lassen.

Hier geht es zum Artikel im Tages-Anzeiger vom 20.04.2018

 Zum Wohl des Kindes sollte automatisch festgestellt werden, welche Gene es erhalten hat. Nur so können Veranlagungen zu Erbkrankheiten von den Medizinern verfolgt werden. Deshalb sollte die Vaterschaftstests obligatorisch erfolgen. Ob der Ehemann dann informiert wird, wenn er nicht der genetische Vater ist, dies kann dann das Parlament immer noch regeln.

Jürg Scheidegger, Co-Präsident