, Scheidegger Jürg
Vaterschaftstest als Pflicht
Hier geht es zum Artikel im Tages-Anzeiger vom 20.04.2018
Zum Wohl des Kindes sollte automatisch festgestellt werden, welche Gene es erhalten hat. Nur so können Veranlagungen zu Erbkrankheiten von den Medizinern verfolgt werden. Deshalb sollte die Vaterschaftstests obligatorisch erfolgen. Ob der Ehemann dann informiert wird, wenn er nicht der genetische Vater ist, dies kann dann das Parlament immer noch regeln.
Jürg Scheidegger, Co-Präsident