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Kindesentfremdung darf finanzielle Konsequenzen haben
Vorabmeldung: Ein Mitglied hat vor dem Obergericht erstritten, dass er keinen Kindsunterhalt mehr zahlen muss, weil die Mutter ihm das Kind systematisch entfremdet hat und das Kind danach den Kontakt zu ihm verweigerte. Die höchstrichterliche Entscheidung: Dann muss man auch erwachsenen Kindern kein Unterhalt mehr zahlen. Es lohnt sich also, nachweisen zu können, dass man über viele Jahre immer wieder Kontaktversuche unternommen hat.