Deutschland: Mehr Rechte für Scheinväter
In Deutschland sollen die vermeintlichen Väter von sogenannten 'Kuckuckskindern' etwas mehr Rechte bekommen. Auf Druck des obersten Gerichts hat das Justizministerium einen Gesetzesentwurf vorgelegt, wonach es künftig eine Auskunftspflicht eine Mutter eines solchen Kindes geben soll. Sie wird dann auf Verlangen des nicht-biologischen Vaters mitteilen müssen, 'wer ihr während der Empfägniszeit beigewohnt hat'.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte im März 2015 angemahnt, die Rechte von Scheinvätern durch ein entsprechendes Gesetz zu stärken. Nach den Vorstellungen des Justizministeriums sollen nun Scheinväter innert zweier Jahre nach Kenntnis die Vaterschaft anfechten können.
Bisher ist es in Deutschland und auch in der Schweiz so, dass bei verheirateten Paaren von Gesetzes wegen davon ausgegangen wird, dass der Ehemann auch der biologische Erzeuger des Kindes ist. Wenn er will (und sich zuvor überhaupt dessen bewusst ist), kann er sich durch eine Anfechtung der Vaterschaft von den sich daraus ergebenden Verpflichtungen befreien. Wenn er es jedoch nicht will (sei es, weil er vor einer potenziellen Untreue seiner Gattin die Augen verschliesst oder sich die Familienverhältnisse wieder eingerenkt haben), dann ist wird der mögliche biologische Vater bis heute aussen vor gelassen. Er - und vor allem auch das gezeugte Kind - haben keinerlei rechtlich einwandfreie Möglichkeit, eine potenzielle Vaterschaft abzuklären. In der Schweiz wie in Deutschland werden sie auch weiterhin keinerlei Recht haben, die tatsächliche Vaterschaft eines Kindes abklären zu lassen.
Bei Scheinvätern handelt es sich um jene Männer, die von ihrer Gattin aktiv über die Vaterschaft getäuscht worden sind. Sie sollen nun innert zwei Jahren die Vaterschaft anfechten können. Wenn sich herausstellt, dass sie nicht der Vater sind, können sie die fälschlicherweise bezahlten Unterhaltsbeiträge zurückfordern - jedoch nicht von der Mutter, die diese unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen hat (a.k.a. Betrug). Sie müssen diese vom tatsächlichen biologischen Vater verlangen, den man jedoch erst einmal kennen, finden und zur Kasse bitten muss. Gemäss der Gesetzesnovelle soll die Mutter nun unter der Androhung von Beugehaft den tatsächlichen Vater nennen müssen (so sie denn kann). Dazu soll nun in einem parallelen Gesetzesvorhaben der unkooperativen Mutter auch die Sozialhilfe gekürzt werden, wenn sie den biologischen Vater des Kindes nicht nennen will oder kann.
Obwohl die soziale Hängematte für betrügersiche Mütter in Deutschland etwas unbequemer werden soll, verhindern der feministische Justizminister Heiko Maas und seine sozialdemokratische Entourage auf jede erdenkliche Weise, dieser Klientel tatsächlich das Handwerk zu legen. Man muss sich vor Augen führen, dass diese Mütter nicht durch ihren Betrug einem unbeteiligten Mann einen finanziellen Schaden verursachen, sondern sowohl dem potenziellen Vater und dem betroffenen Kind eine Beziehung vorgaukeln, für die es keine biologische Grundlage gibt.
Materiell wäre die einfachste (und im Sachenrecht übliche) Lösung, dass der Scheinvater die fälschlicherweise geleisteten Unterhaltsbeiträge von jener Person zurückverlangt, die den Schaden in betrügerischer Absicht verursacht hat. In einem zweiten Schritt kann dann der tatsächliche Vater belangt werden. Aber natürlich kann man eine solche Belastung der Betrügerin nicht zumuten...
Am einfachsten und ehrlichsten wäre die regelhafte Prüfung der Abstammung eines neugeborenen Kindes - dann könnten wir auf solche Gesetze und Artikel verzichten und den Betroffenen bliebe viel Leid erspart. Denjenigen, die diesen Aufwand in keiner Relation zum Ertrag sehen, seien folgende Zahlen verdeutlicht: 2015 wurden in der Schweiz 86'559 Kinder geboren. Legt man eine (sehr konservativ geschätzte) Quote von 1 % Kuckuckskinder zugrunde, sind dies jedes Jahr 865 Kinder, die um ihre Herkunft betrogen werden und deren Schicksal dem Staat und der Gesellschaft weitgehend egal sind. Ein Vaterschaftstest kostet in der Massenverwendung ca. CHF 150; die Kosten für das Testen aller Geburten belaufen sich also jährlich auf etwa CHF 13 Mio. Für jedes verhinderte Kuckuckskind sind das etwa CHF 15'000. Das ist der Preis der Ehrlichkeit gegenüber der Lüge und der Vertuschung.
mannschafft fordert seit geraumer Zeit die Abstammungsprüfung für jedes Neugeborene. Der Preis dafür ist gering im Verhältnis zum Leid, das den Betroffenen erspart wird.