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"Zu verweiblicht": Gericht entzieht einer Mutter die Obhut

Das Jugendgericht von Venedig hat der Mutter eines 13-jährigen Jungen die Obhut entzogen. Gemäss einem Gutachten der Sozialen Dienste sei er zu 'verbeiblicht'.

Offensichtlich weibisches Verhalten, eine Gefühlswelt, 'die fast ausschliesslich auf weibliche Bezugspersonen ausgerichtet ist' und eine 'von Abhängigkeit geprägte' Beziehung mit der Mutter. Dies sind einige Auszüge aus dem Bericht der Sozialen Dienste, aufgrund dessen das Jugendgericht einer Mutter aus Padova die Obhut über ihren 13-jährigen Sohn entzogen hat. Der Junge zeige 'tiefgreifende Beziehungsprobleme und Zeichen psychischen Unwohlseins'. 'In der Beziehung zu Gleichaltrigen und Erwachsenen ist er aggressiv, provozierend, schlecht erzogen und neigt zur Exzentrik. Er versucht auf alle möglichen Weisen seine Andersartigkeit zu unterstreichen und zeigt weibliche Verhaltensweisen auf provozierende Weise'. Das Gutachten führt weiter aus, dass seine weibischen Verhaltensweisen auf die Mutter und die Schwestern zurückzuführen seien, weil alle seine Bezugspersonen weibliches Geschlecht aufwiesen. 

Der Junge war bereits tagsüber in einer Betreuungsstruktur untergebracht, nachdem das Jugendgericht einen ersten Obhutsentzug ausgesprochen hatte. Dort hat sein Verhalten zu einer Meldung an die Sozialen Dienste geführt. Dies ist nur ein weiteres trauriges Kapitel im Leben des Jungen, der im Scheidungskrieg seiner Eltern zwischen die Fronten geraten ist. Zuvor hatte die Mutter den Vater wegen eines angeblichen sexuellen Missbrauchs an ihm vor Gericht gebracht. Das Gericht spricht den Vater mangels Beweisen frei, auch wenn es im Urteil heisst, dass es keinen Zweifel an den vom Jungen erzählten Ereignissen gebe. Die Staatsanwaltschaft von Padova legt jedoch Rekurs ein. Die Mutter wird von den Sozialen Diensten als Verantwortliche für das 'aufsässige Benehmen' des Jungen gegenüber dem Vater bezeichnet, den er nicht mehr treffen will. 

Das Gericht hat nun geurteilt, dass der 13-jährige in ein Heim weit von zu Hause gebracht wird.

Der Anwalt der Mutter, ein Staranwalt, der auch schon im Fernsehen aufgetreten ist, spielt die Diskriminierungskarte. Der Junge werde aufgrund seiner sexuellen Orientierung bestraft. Doch dem widerspricht die vorsitzende Richterin: 'Wir haben keine Vorurteile in Bezug auf die sexuelle Orientierung oder ein vermeintliches verweiblichtes Verhalten, sondern wir handeln aufgrund einer Persönlichkeitsstörung.'

Der Leidensweg des Jungen ist jedoch noch nicht zu Ende: Die Mutter und ihr Anwalt haben angekündigt, gegen die Entscheidung des Jugendgerichts Rekurs einzulegen.

 

 

http://mattinopadova.gelocal.it/padova/cronaca/2017/01/10/news/gay-discriminati-1.14690672

http://corrieredelveneto.corriere.it/veneto/notizie/cronaca/2017/10-gennaio-2017/ragazzino-allontanato-madre-l-avvocato-solo-perche-effeminato-2401192093625.shtml