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Italien: Revolution im Unterhaltsrecht

Italienische Medien sprechen von einer "Revolution" oder einer "kopernikanischen Wende": Neu zählt für die Bemessung des nachehelichen Unterhalts nicht mehr der während der Ehe gelebte Lebensstandard, sondern lediglich die wirtschaftliche Eigenständigkeit. Bemerkenswert sind auch die Gründe, die das oberste Gericht des Landes zu diesem Entscheid bewogen haben.

Seit bald 50 Jahren, seit es die Scheidung als grossflächiges Phänomen in Italien gibt, galt es als in Stein gemeisselt: Für die Unterhaltsbemessung ist der Standard der in der Ehe gelebten wirtschaftlichen Verhältnisse als Grundlage zu nehmen. Nun hat das Kassationsgericht, das oberste italienische Gericht, entschieden, dass neu die Unabhängigkeit oder die wirtschaftliche Eigenversorgung des fordernden Ehegatten als Massstab dienen sollen.

Die Ehe - so das Kassationsgericht - sei nicht mehr die "entgültige Versorgung": Heiraten sei "ein Akt der Freiheit und Eigenverantwortung". Das Urteil wurde auf Antrag des ehemaligen Wirtschaftsministers Grilli gefällt (der über die Verletzung seiner Privatsphäre alles andere als begeister war). Dessen Ex-Frau, eine amerikanische Unternehmerin, hatte mit einem Rekurs gefordert, ihr Unterhaltszahlungen zuzugestehen. Dieser Antrag wurde bereits  2014 vom Mailänder Appellationsgericht aufgrund fehlender Unterlagen und "schrumpfender" Einkünfte des Beklagten zurückgewiesen. 

Das Kassationsgericht hat das Mailänder Urteil nun bestätigt, jedoch die Begründung verändert. Die Ex-Frau hat nicht deshalb kein Anrecht auf Unterhalt, weil man davon ausgehe, dass sie ein ausreichendes Einkommen erziele, sondern weil sich die Umstände und die Zeiten geändert haben. Es gelte, "die vermögensbezogene Sicht auf die Ehe als endgültige Versorgung" zu überwinden, weil "heute in der Gesellschaft allgemein anerkannt wird, dass das Eingehen einer Ehe ein Akt von Freiheit und Eigenverantwortung darstelle, ebenso wie es ein Ort für Zuneigung und tatsächlichem gemeinsamen Lebenswandel, und als solche auch auflösbar." Das Kassationsgericht führt weiter aus: "Man muss also annehmen, dass es nicht möglich ist, ein juristisch relevantes oder geschütztes Interesse des Ex-Gatten zu konstruieren, den während der Ehe genossenen Lebensstandard zu bewahren."

Die erste Kammer des Kassationsgerichts hält fest, dass "die eheliche Beziehung nicht nur im persönlichen Bereich, sondern auch auf wirtschaftlicher und vermögenstechnischer Ebene erlischt. Jeder Verweis auf diese Beziehung führ unberechtigterweise dazu, diese wieder herzustellen, und sei es auch nur im auf die wirtschaftliche Dimension begrenzten Ausmass des Lebensstandards während der Ehe, was einer unangemessenen Verlängerung der ehelichen Bindung gleichkommt". Deshalb müsse ein "anderer Parameter" für die "Erlangung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit" des fordernden Gatten gefunden werden. "Wenn sichergestellt ist, dass dieser wirtschaftlich unabhängig ist oder tatsächlich in der Lage ist, dies zu sein, darf ihm dieses Recht nicht zugestanden werden." 

Die zentralen Messgrössen für die Feststellung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit sind gemäss Kassationsgericht

  • Einkünfte aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen
  • Fähigkeit und tatsächliche Möglichkeit zur Arbeit, unter Berücksichtigung von Gesundheit, Alter, Geschlecht und Arbeitsmarkt
  • die "stabile Verfügbarkeit" einer Unterkunft

Es obliegt der klagenden Partei, Beweise für ihre Bedürftigkeit beizubringen und zu belegen, dass sie nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen.

Gemäss Gian Ettore Gassani, dem Präsidenten der Scheidungsanwälte kann ehelicher Unterhalt nur noch dann gewährt werden, wenn der Antragssteller belegen kann, dass er nicht in der Lage ist, ausreichende Mittel für seinen Unterhalt zu erwirtschaften. "Es handelt sich um ein juristisches Erdbeben, das im Einklang mit anderen europäischen Ländern steht, in denen der nacheheliche Unterhalt im Wesentlichen von vorehelichen Verträgen abhängt." 

Für Mütter bleibt jedoch ein grosses Schlupfloch: Kinder können jedoch weiterhin vom Lebenstandard beider Eltern profitieren, so Gassani. "Ihr Recht, erworbene Reichtümer zu geniessen, bleibt gewahrt. Ordentliche Aufwendungen für den Kinderunterhalt müssen nicht belegt werden, deshalb haben Frauen mit Kindern in der Form des Kindesunterhalts einen Spielraum, den andere nicht haben."