Sommaruga plant Runden Tisch zu Unterhaltsfragen
Während sich die politische Maschinerie bei der Beseitigung der offensichtlichen und menschenrechtswidrigen Diskriminierung von ledigen und geschiedenen Vätern viel, sogar sehr viel Zeit lässt, können die der Bundesrätin näher stehenden Klientele auf eine bevorzugte Behandlung zählen. Gerade hat der Nationalrat die Adoption von Kindern durch Homosexuelle erlaubt, und nun möchte Simonetta Sommaruga auch mit der Neuregelung der Unterhaltszahlungen vorwärts machen. Dazu beruft sie - für Bundesbern äusserst kurzfristig - für den 30. April einen Runden Tisch ein, an dem die betroffenen Organisationen ihre Inputs geben sollen.
Auch mannschafft als bedeutende Interessenvertretung lediger und geschiedener Väter wurde zur Mitwirkung am Runden Tisch vom 30. April eingeladen. Wir nehmen diese Einladung gerne an und werden in diesem Rahmen unsere Position erneut vertreten.
Auch wir begrüssen eine Neuregelung der Unterhaltszahlungen. Die heutige Praxis ist lebensfremd, anachronistisch und einseitig auf die Schädigung von Männern ausgerichtet. Ein Beispiel dafür ist Zürcher Tabelle zur Alimentenberechnung für Kinder. Diese wird vom Amt für Jugend und Berufsbildung des Kantons Zürich erstellt und dient bis in den Kanton Tessin den Gerichten als Grundlage für die Festsetzung von Kinderalimenten. Das Problem: Die angeblichen Kinderkosten, die in dieser Tabelle aufgezählt sind, beruhen nicht auf empirischen Fakten, sondern sind mehr oder weniger frei erfunden. In der Schweiz werden also jedes Jahr Tausende von Väter zu Zahlungen verurteilt, für die es keinerlei auf Erfahrungen beruhende Ausgangszahlen gibt. Es ist höchste Zeit, dies zu ändern!
Ein weiteres Beispiel für einen Anachronismus bei den heutigen Unterhaltsregelungen sind die Frauenalimente. Diese hatten ihre Berechtigung zu einer Zeit, als die Frauen ihre gesellschaftliche Rolle als Hausfrau sahen, die sich statt um Erwerbsarbeit um den Haushalt zu kümmern hatte. Im Falle einer Scheidung hatte eine Frau kaum eine Möglichkeit, sich selbständig ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Heute haben sich die Zeiten geändert, und die feministische Propaganda wird nicht müde, auch für Spitzenjobs Frauenquoten zu fordern (leider nicht für die Feuerwehr oder die Müllabfuhr, aber das ist ein anderes Thema...). Frauen stehen heute genau so im Beruf wie Männer, und ihnen einen Bonus dafür auszuzahlen, dass sie einen Trauschein ergattert haben, ist unter den heutigen Verhältnissen schlicht und einfach eine Obszönität - auch gegenüber jenen alleinerziehenden Frauen, welche die gleichen Erziehungsleistungen wie Geschiedene erbringen, jedoch nicht verheiratet waren und nicht in den Genuss einer solchen Rente kommen. Eine Streichung der Frauenalimente würde wesentlich mehr zur Gleichstellung im Arbeitsmarkt beitragen, als es 50 Männerbeauftragte erreichen könnten.
Wir wenden uns grundsätzlich gegen die Fünfer-und-Weggli-Mentalität, wie sie Behörden und Gerichte gegenüber sogenannt alleinerziehenden Frauen anwenden. Ein weiteres Müsterchen dafür ist die bundesgerichtlich abgesegnete Auffassung, wonach eine Frau bis zum 10. Lebensjahr des jüngsten Kindes nicht zu arbeiten braucht und deshalb vom Ex-Mann finanziert werden soll. Dies mag vor 30 Jahren, als es nur wenige familienexterne Betreuungsangebote gab, möglicherweise seine Berechtigung gehabt haben. Heute, wo aufgrund der staatlichen Gieskannensubventionierung die Krippen aus dem Boden geschossen sind, nicht mehr. In Deutschland - vor allem im Westen punkto Krippen keineswegs üppig gesegnet - hat eine Frau nur noch während der ersten beiden Lebensjahren des Kindes Anrecht auf eine Vollversorgung. Dort wurde die Hängematte bereits gekappt...
Wir streben eine Lösung an, wonach die gemeinsame elterliche Verantwortung bei der Erziehung und dem Unterhalt von Kindern so weit wie möglich von beiden Elternteilen gelebt werden kann und soll. Absoluten Vorrang hat für uns die Einigung der Eltern. Der Staat sollte beide Eltern auf Augenhöhe (d.h. mit gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet) verhandeln lassen und allenfalls die Ressourcen dafür (z.B. angeordnete Mediation) zur Verfügung stellen. Es ist unter Ökonomen eine Binsenweisheit, dass ein solches Verfahren die effektivsten und effizientesten Lösungen hervorbringt (Wer sich selbst schlau machen will, google einmal nach dem 'Coase-Theorem'). Möchte ein Elternteil nicht selbst betreuen, muss der dem anderen dafür eine Entschädigung bezahlen. Diese wird so hoch ausfallen, dass der betreuende Elternteil jenen Betrag erhält, den der nicht betreuende gerade noch gewillt ist zu bezahlen, um nicht selbst betreuen zu müssen. Eine solche Regelung berücksichtigt somit auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Zahlenden.