, Michael De Luigi

Interdisziplinäre Familiengerichte im Kanton Zürich

mannschafft intensiviert den Kontakt zur Politik und zu interessierten Organisationen

Mit den verordneten Umbrüchen in den Gerichtslandschaften der Kantone eröffnet sich die beinahe einmalige Gelegenheit, im Familienrecht neue, auf die Bedürfnisse der betroffenen Bürger zugeschnittene Strukturen zu schaffen. Interdisziplinäre Familiengerichte können Menschen mit familiären Problemen helfen, trotz Auseinandersetzungen zu nachhaltigen, langfristig tragfähigen Lösungen zu gelangen. Dabei dient der erfolgreiche und vielerorts kopierte Ansatz der Cochemer Praxis auch als Vorbild für den Kanton Zürich.

Das eidgenössische Parlament hat im Dezember die neue eidgenössische Zivilprozessordnung (E-ZPO) verabschiedet. Sie ersetzt die kantonalen Regeln, nach welchen Verfahren vor Gericht abzuwickeln sind. Die Gerichtsorganisation bleibt hingegen Sache der Kantone.

Gleichzeitig hat das Parlament das neue Vormundschaftsgesetz beschlossen, das die Schaffung von interdisziplinären Erwachsenen- und Kindesschutzbehörden vorsieht. Sie sollen die bisher auf den kommunalen Exekutiven aufbauenden Vormundschaftsbehörden ablösen.

mannschafft schlägt deshalb vor, die günstige Gelegenheit beim Schopf zu packen und auf den Aufbau von kostspieligen, ineffizienten Parallelstrukturen zu verzichten. Stattdessen soll ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium (wie vom neuen Vormundschaftsrecht gefordert) nicht nur Fälle aus dem Vormundschaftsrecht, sondern auch familienrechtliche Fälle wie etwa Ehescheidungen behandeln. Dies soll jedoch nicht auf die traditionelle, kontradiktorische Art geschehen, bei der die Beteiligten versuchen, durch die Herabsetzung der Gegenpartei in eine bessere Position zu gelangen, sondern mit einem klaren Fokus auf durch die Betroffenen selbst erarbeitete Verständigungslösungen.

In der deutschen Stadt Cochem an der Mosel erzielt man mit einem solchen Ansatz seit 15 Jahren sehr gute Erfolge. Die Ausrichtung auf die Kindesinteressen sowie der Druck auf die Eltern, zu gemeinsamen Lösungen zu kommen, haben belegt, dass Eltern ihre Rolle durchaus auch dann noch wahrnehmen können und wollen, wenn sie miteinander im Streit liegen - wenn ihnen der Staat die notwendige Unterstützung zukommen lässt.

Dies hat zur Folge, dass nicht nur Kindern und Eltern eine Trennung weniger traumatisch erleben, sondern dass auch der Staat wesentlich tiefere Folgekosten daraus zu tragen hat.

Die Cochemer Praxis hat viele deutsche Bundesländer überzeugt – so führt unser nördliche Nachbar Baden-Württemberg die Familiengerichte nach dem Cochemer Modell gerade flächendeckend ein. Deshalb sollte auch der Kanton Zürich die Chance nutzen, für seine Bürger als Betroffene und Steuerzahler nachhaltige Lösungen zu ermöglichen.

mannschafft wird in den nächsten Monaten den Kontakt zur Politik und interessierten Organisationen intensivieren, um ein breit abgestütztes Bündnis für den Fortschritt in der Praxis des Familienrechtes zu bilden.

Vernehmlassungsantwort zur Gerichtsreform im Kanton Zürich