, Hanspeter Küpfer

Revision des Gewaltschutzgesetzes

Gewaltschutzgesetz: Kinder als Täter und als Opfer? Mit dieser Revision will der Regierungsrat die Repression der Gewalt von Jugendlichen gegen ihre Eltern regeln. mannschafft begrüsst es grundsätzlich, diese Form der Häuslichen Gewalt von ihrem Tabu zu befreien.

Obwohl nicht eingeladen, nimmt mannschafft Stellung zur aktuellen Revision des Gewaltschutzgesetzes (GSG). Mit dieser Revision will der Regierungsrat die Repression der Gewalt von Jugendlichen gegen ihre Eltern regeln. mannschafft begrüsst es grundsätzlich, diese Form der Häuslichen Gewalt von ihrem Tabu zu befreien. Hingegen erachten wir die Stossrichtung des Gesetzes sowie von dessen Revision als völlig verfehlt: Der Staat sollte sich um die Verbesserung dysfunktionaler Familienbeziehungen bemühen, anstatt - wie mit dem gegenwärtigen GSG - deren Zerstörung in die Wege zu leiten. Völlig inakzeptabel ist für uns jedoch, dass Kinder als Opfer Häuslicher Gewalt im GSG gar nicht berücksichtigt werden.

Kinder haben ein Recht darauf, frei von Gewalt heranzuwachsen. Doch gerade Kinder als am meisten von Häuslicher Gewalt (HG) betroffene Opfergruppe finden weder im heutigen GSG noch in dessen vorgeschlagener Revision irgendeine Berücksichtigung. Sie sollen neu lediglich als Täterkategorie verfolgt werden. Wir sind entschieden der Auffassung, dass dies die falschen Prioritäten sind. Der Schutz von Kindern als Opfer von HG ist für uns absolut vorrangig.

Kinder müssen auch darunter leiden, dass der Staat das GSG als Mittel struktureller Gewalt gegen ihre Väter einsetzt. Im Rahmen unserer jahrzehntelangen Beratungserfahrung mussten wir wiederholt feststellen, dass in Trennungskonflikten Väter mit haltlosen Gewaltvorwürfen aus der Wohnung und der Beziehung zu ihren Kindern gemobbt werden sollen. Umgekehrt fürchten sich viele Väter davor, massive Gewaltanwendungen von Frauen gegen sie selbst und ihre Kinder den Behörden zu melden – zu oft ist es vorgekommen, dass sie durch die Behörden von Opfern zu Tätern gemacht wurden und dadurch der Staat hochoffiziell den Kontakt zwischen Vater und Kind zerstört hat.

Für uns hat HG kein Geschlecht, und jeder Mensch hat das Recht, frei von Gewalt zu leben. Deshalb verlangen wir, dass der Staat nicht nur Frauen, sondern auch Männer und insbesondere Kinder als Opfer von HG anerkennt. Er soll gegen Frauen als Täterinnen ebenso entschlossen vorgehen, wie er dies bei Gewalt gegen Frauen tut.

Vor allem fordert mannschafft einen anderen Ansatz bei der Bekämpfung von HG. HG ist per Definition ein Beziehungsdelikt. Anders als bei anderen Straftaten bleibt die Beziehung zwischen Täter und Opfer in aller Regel trotz Gewaltanwendung bestehen – insbesondere die Beziehung zu Kindern. Deshalb sollte das Hauptziel staatlicher Intervention die Gewaltfreiheit durch eine Verbesserung dysfunktionaler Familienbeziehungen sein, nicht deren Zerstörung durch Strafe oder Rache. Nachhaltig verbesserte familiäre Beziehungen kommen in erster Linie den betroffenen Kindern zugute - aber auch dem Staat, dem hohe Folgekosten erspart bleiben, die durch HG und deren Folgen entstehen.

Beilage: Vernehmlassungsantwort zur Revision des GSG des Kantons Zürich